Was kostet bei uns der Unterricht?

Die monatlichen Gebühren für den wöchentlichen Musikunterricht betragen:

Cello, Geige, Gitarre, Klavier, (Schlagzeug)

 Dauer 1 Person 2 Personen
 30 min. 59,00 € -
 45 min. 85,00 € 46,00 €

Flöte

 Dauer 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen
 30 min. 33,00 € 26,00 € 19,00 € - -
 45 min. 46,00 € 36,00 € 25,00 € 22,00 € 20,00 €

Musikalische Früherziehung

 Dauer Gruppenuntericht (ab 4 Personen) 5 Personen 6 Personen
 45 min. 25,00 € 22,00 € 20,00 €

 


Satzung
§ 1 Schulträger und Struktur
  • Die Musikschule O-Ton - im nachfolgenden O-Ton genannt -  ist eine Abteilung des Vereins „Gemeinnütziger Förderverein für Kinder und Jugendliche in Oberdachstetten e.V.“.
  • O-Ton ist eine öffentliche, juristisch nicht selbständige Einrichtung des Vereins „Gemeinnütziger Förderverein für Kinder und Jugendliche in Oberdachstetten e.V.“. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel von O-Ton dürfen nur für Zwecke verwendet werden, die dem Aufrechterhalten der musikschulischen Tätigkeiten von O-Ton dienen. Der Förderverein als Trägerkörperschaft erhält keine Gewinnanteile und in dieser Eigenschaft auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Einrichtung.
  • Die Verwaltungsaufgaben von O-Ton werden selbständig wahrgenommen.
  • Die für die Unterrichtsorganisation und die Erhebung von Gebühren notwendigen persönlichen Daten der Schüler unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.
§ 2 Auftrag
  • Aufgabe von O-Ton ist es, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine musikalisch-musische Ausbildung zu vermitteln, Begabungen zu erkennen und zu fördern und, wo gegeben, berufsvorbereitend zu wirken.
  • Die Angebote von O-Ton richten sich vorrangig an Kinder und Jugendliche. Erwachsene können nach Maßgabe der Kapazität aufgenommen werden.
  • O-Ton bereichert über das Unterrichtsangebot hinaus das kulturelle Angebot in Oberdachstetten, wirkt persönlichkeitsbildend und bietet eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Damit befriedigt sie in hohem Maße ein öffentliches Bedürfnis.
  • Der Besuch von O-Ton steht jedermann offen. Voraussetzung für eine Anmeldung bei O-Ton ist eine Mitgliedschaft im Verein „Gemeinnütziger Förderverein für Kinder und Jugendliche in Oberdachstetten e.V.“.
§ 3 Lehrkräfte
  • An O-Ton unterrichten ausgebildete Lehrkräfte. Die Vergütung der beschäftigten Lehrkräfte richtet sich nach mündlicher, schriftlicher und fernmündlicher Vereinbarung mit den jeweiligen Lehrkräften.
§ 4 Schuljahr / Unterricht
  • Das Schuljahr von O-Ton beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres. Die Ferien- und Feiertagsordnung der Grundschule Oberdachstetten gilt auch für O-Ton. Bei „Hitzefrei“ o.ä. einmaligen und kurzfristigen Unterrichtsausfällen in der Grundschule Oberdachstetten findet der Unterricht von O-Ton trotzdem statt.
§ 5 Musikalisches Angebot / Gebühren
  • Art und Umfang der jeweils angebotenen Musikkurse und deren Gebühren werden jedes Jahr neu definiert und gelten als Unterrichts- und Gebührenordnung verbindlich für das jeweilige Schuljahr.
§ 6 Aufnahme
  • Anmeldungen sind jeweils nur für ein Jahr gültig. Diese sind schriftlich an O-Ton zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich
  • O-Ton behält es sich jedoch vor, aus organisatorischen Gründen (Überbelegung der Kurse, Ausfall von Lehrpersonal für bestimmte Kurse oder Ähnliches) einzelne Anmeldungen spätestens bis zum Beginn des Schuljahres zurückzuweisen.
  • Mit Unterzeichnung der Anmeldung erkennen die Schüler bzw. Erziehungsberechtigten die Satzung, sowie die Unterrichts-  und Gebührenordnung von O-Ton in der jeweils gültigen Fassung an.
  • Eine Aufnahme in O-Ton erfordert die Mitgliedschaft im Verein „Gemeinnütziger Förderverein für Kinder und Jugendliche in Oberdachstetten e.V.“
§ 7 Beendigung des Unterrichtsverhältnisses
  • Das Unterrichtsverhältnis endet jeweils zum Ende des Schuljahres. Für eine weitere musikalische Ausbildung bei O-Ton muss laut §5.1 eine erneute Anmeldung an O-Ton gerichtet werden.
  • Abmeldungen sind in der Unterrichts- und Gebührenordnung festgelegt.
  • Während des Schuljahres kann der Schüler nur aus zwingenden Gründen (z.B. Wegzug, längere Krankheit) auf schriftlichen Antrag im Einvernehmen mit O-Ton ausscheiden.
  • O-Ton kann aus zwingenden Gründen das Unterrichtsverhältnis ausnahmsweise vorzeitig beenden oder unterbrechen.
§ 8 Haftung
  • Volljährige Schüler oder Eltern minderjähriger Schüler haften für Schäden am Eigentum von O-Ton oder den überlassenen Instrumenten und Gegenständen, die vorsätzlich verursacht wurden. Sie haften auch für grob fahrlässig verursachte Schäden an Instrumenten und Gegenständen, die ihnen zum Gebrauch zuhause zur Verfügung gestellt wurden.
§ 9 Unterrichtsstätten
  • Der Unterricht findet ausschließlich in den von O-Ton angewiesenen Räumen statt.
§ 10 Instrumente
  • Grundsätzlich sollte der Schüler für Übungen zu Hause bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein zu erlernendes Instrument besitzen.
§ 11 Aufsicht
  • Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtszeit und nur im jeweiligen Unterrichtsraum.
§ 12 Unfallversicherung
  • Die Schüler von O-Ton sind nicht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung als Mitglieder des Vereins „Gemeinnütziger Förderverein für Kinder und Jugendliche in Oberdachstetten e.V.“ gegen Unfall versichert.
§ 13 Salvatorische Klausel
  • Sollte eine der Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise rechtswidrig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die Satzung vielmehr ihrem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihrer Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
  • Die rechtswidrige oder unwirksame Bestimmung ist unverzüglich zu ersetzen.
§ 14 Inkrafttreten
  • Diese Satzung tritt nach Beschluss der Vorstandschaft des Vereins „Gemeinnütziger Förderverein für Kinder und Jugendliche in Oberdachstetten e.V.“ in Kraft.